Antrag auf Pflegestufe stellen

1.jpg
©panthermedia.net Randolf Berold

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden oder sein. Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wie z. B. nach einem Schlaganfall kann dies der Fall sein. Eine Behinderung oder Altersschwäche führen ebenfalls dazu, dass alltägliche Handlungen wie das Waschen, die Versorgung mit Lebensmitteln etc. nicht mehr allein ausgeführt werden können. Dann ist es Zeit, den Antrag auf Pflegestufe zu stellen.

Pflegeleistungen welcher Pflegestufe ein hilfsbedürftiger Mensch bekommt, ist abhängig von dem Schwergrad der Erkrankung und der damit verbundenen Hilfsbedürftigkeit. Über diesen wird im Antrag auf Pflegestufe entschieden.

Der Antrag auf Pflegestufe

Einen Antrag, um in eine Pflegestufe eingeordnet zu werden, ist einfach zu stellen. Es ist möglich einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Auf Nachfrage sendet die Krankenkasse auch ein Antragsformular zu. Der Antrag kann durch den Hilfsbedürftigen selbst oder durch Verwandte oder Nachbarn ausgefüllt werden. Ist er eingereicht, dauert die Bearbeitung  ca. 6 Wochen. Es folgt ein Besuch des Medizinischen Dienstes, der ein Gutachten erstellt. Dieses ist Grundlage für die Einstufung. Bei dem Besuch des Medizinischen Dienstes wird der Pflegebedarf ermittelt. Ist man mit der auf dieser Grundlage gemachten Einstufung nicht einverstanden, kann man Widerspruch einleiten und ein erneutes Pflegegutachten beantragen.

Leistungen der 4 Pflegestufen

Die Leistungen, die über die Einordnung der Pflegestufe finanziert werden, sind grundlegende Hilfen im Haushalt. Finanziert werden die Zeiten, die zum Kochen und Reichen der Mahlzeiten, zur Körperpflege, für die Begleitung zum Toilettengang, der Herrichtung des Bettes vonnöten sind. Nicht finanziert werden mit dem Antrag auf Pflegestufe z. B. gemeinsame Freizeitbeschäftigungen. Für medizinische Behandlungen können ebenso Zeiten beantragt und abgerechnet werden, die gesondert über die Krankenkasse berechnet werden. Je nach dem zeitlichen Bedarf werden dann für bis zu 240 min. täglich Gelder gezahlt. Die Höhe ist abhängig davon, ob ein pflegender Angehöriger oder der Pflegedienst selbst tätig werden. Auch eine Kombination aus beiden Pflegeunterstützungen ist möglich. Unabhängig von der Einstufung kann Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.

Powered by WordPress