
Jeder Mensch, der eine Behinderung aufweist, hat das Recht, einen Behindertenausweis zu beantragen. Mit diesem Ausweis hat er das Recht, verschiedene Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Je nach Schwergrad und Behinderungsart wird ein Schwerbehindertenausweis in verschiedene Kategorien ausgeteilt und mit Buchstaben versehen, die der Durchsetzung der Rechte von Behinderten z. B. im öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Behinderte können Behindertenausweise einfach beantragen. Welcher Behindertenausweis ausgestellt wird, ist abhängig von der jeweiligen Rechtslage.
Antragstellung für einen Behindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann formlos beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Am besten, man legt gleich ein entsprechendes Attest des Artztes bei, nachdem man mit dem Arzt die Beantragung besprochen hat. Vom Versorgungsamt erhält man dann ein entsprechendes Antragsformular, das ausgefüllt zurückzusenden ist. Das Amt setzt sich mit den behandelnden Ärzten in Verbindung, die über die Behinderung Auskunft geben können. Weitere Gutachten werden angefordert, auf deren Grundlage der Bescheid erfolgt. Der Ausweis wird dem Behinderten nach einigen Wochen zugesandt. Auf ihm sind diverse Vermerke, mit welchen Vergünstigungen der Behinderte rechnen kann.Der Ausweis ist auf längstens 5 Jahre befristet, bei Krieggeschädigten bis zu 15 Jahren. Zweimal kann der Ausweis auf Antrag verlängert werden. Anschließend muss der Ausweis neu beantragt werden.
Vergünstigungen mit dem Behindertenausweis
Es gibt verschiedene Vergünstigungen, die mit dem Behindertenausweis in Anspruch genommen werden können. Welche das sind, ist abhängig vom Schweregrad und von der Art der Behinderung. Zu den Vergünstigungen gehören Steuererleichterungen, Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr sowie beim Wohnen. Außerdem gibt es Schutz nach dem Schwerbehindertengesetz z. B. im Berufsleben. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung auf dem Ausweis in % gekennzeichnet. Die Merkzeichen weisen darauf hin, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, um bestimmte Nachteile auszugleichen. Das Zeichen "VB" z. B. weist auf den Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, "aG" weist auf außergewöhnlich Gehbehinderung hin, "B" auf die Notwendigkeit ständiger Begleitung und mit dem Zeichen "1.KL." dürfen Fahrausweise 2. Klasse in der 1. Klasse in den Eisenbahnen benutzt werden.

Dezember 22nd, 2011
redaktion
Posted in 